Guida turistica – Gästeführer Gästeführer

ist ist eine "Person, die Besucher in der Sprache ihrer Wahl führt und das kulturelle und natürliche Erbe eines Gebiets vermittelt, und die normalerweise über eine gebietsspezifische Qualifikation verfügt, die üblicherweise von den zuständigen Stellen ausgegeben und/oder anerkannt wird". (EU: CEN TC329) Die Ausübung der Tätigkeit ist innerhalb der Region Toskana nur in den Provinzen erlaubt, für die eine Lizenz erworben wurde. Gesetze: Regionalgesetz Toskana nr. 42 vom 23. März 2000, Artikel 98 – Absatz 4, Artikel 10 des Gesetzesdekret Nr. 7 vom 31. Januar 2007, konvertiert in Gesetz Nr. 40 vom 2. April 2007

 

Guida ambientale – Wanderführer Wanderführer

ist wer als Beruf Einzelpersonen oder Gruppen, unter Beachtung der notwendigen technischen Hilfestellung, bei der Besichtigung von Natur- und Kulturlandschaften und ökologischen Umweltmuseen begleitet, um ihnen die einzelnen Elemente, die Charakteristiken, die ökologischen Zusammenhänge und ihre Verbindungen zu Geschichte und kulturellen Traditionen sowie die landschaftlichen Schönheiten zu erklären. Weiterhin sollen die Regeln für ein besseres Umweltbewußtsein vermittelt werden. Ausgeschlossen sind jene Strecken, für die der Gebrauch von alpinistischen Techniken und Ausrüstungen vorgeschrieben sind. Gesetze: Regionalgesetz Toskana Nr. 42 vom 23. März 2000, Artikel 118

 

 

Accompagnatore turistico – Reisebegleiter Reisebegleiter

ist eine "Person, die im Auftrag des Reiseveranstalters den Reiseablauf leitet und beaufsichtigt, und dabei sicherstellt, dass das Programm so durchgeführt wird, wie die Beschreibung des Reiseveranstalters, die Grundlage des Reisevertrages ist, vorgibt, und die örtliche praktische Information gibt" (EU: CEN TC329).

Gesetze: Regionalgesetz Toskana Nr. 42 vom 23. März 2000, Artikel 110 – Absatz 4, Artikel 10 des Gesetzesdekret Nr. 7 vom 31. Januar 2007, konvertiert in Gesetz Nr. 40 vom 2. April 2007 I

 

Interprete turistico – touristischer Dolmetscher

Touristischer Dolmetscher ist wer als Beruf ausländischen Touristen seine Dienstleistung als Übersetzer zur Verfügung stellt, außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Fremdenführer und der Reisebegleiter.Gesetz: Regionalgesetz Toskana Nr. 80 com 19. Juli 1995, Artikel 4